Datenschutzbeauftragter C&S Consulting Matthias Wöstemeyer

Externer Datenschutzbeauftragter – Aufgaben & Vorteile

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich für Ihr Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach DSGVO – unabhängig, praxisnah und mit Fokus auf effiziente Lösungen.

Ich unterstütze Sie dabei, Datenschutzanforderungen im Alltag umzusetzen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Vertrauen bei Kunden, Partnern und Mitarbeitenden zu schaffen.

Externer Datenschutzbeauftragter Matthias Wöstemeyer
Matthias Wöstemeyer

Datenschutzbeauftragter TÜV
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Datenschutzbeauftragter C&S Consulting Matthias Wöstemeyer

"Kompetent. Unabhängig. Extern – Ihr Datenschutz in sicheren Händen.“

Was ist eigentlich ein externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt für ein Unternehmen oder eine Einrichtung die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach Art. 37–39 DSGVO – jedoch nicht als Angestellter, sondern als unabhängiger externer Partner.

Ich fungiere dabei als Datenschutzexperte auf Abruf: Ich überwache die Einhaltung der DSGVO, berate Geschäftsführung und Mitarbeitende, prüfe Auftragsverarbeiter und bin Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie betroffene Personen.

Der Vorteil für Ihr Unternehmen liegt in der Kombination aus fachlicher Spezialisierung und unternehmerischer Flexibilität – Sie erhalten dieselbe rechtliche Sicherheit wie mit einem internen Datenschutzbeauftragten, aber ohne dessen laufende Fixkosten oder Interessenkonflikte.

  • Unabhängig und weisungsfrei gegenüber Geschäftsführung und Personal
  • Erfahrener Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen
  • Effizient durch praxisnahe Umsetzung und strukturierte Dokumentation
  • Kostentransparent durch monatliche Pauschalen statt Personalkosten
  • Extern, aber integriert – direkte Zusammenarbeit mit Ihren Fachabteilungen
Externer Datenschutzbeauftragter berät ein Unternehmen im Büro – DSGVO-Umsetzung im Gespräch

Externer oder interner Datenschutzbeauftragter – was ist der Unterschied?

Unternehmen, die nach der DSGVO verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, stehen oft vor der Frage: Soll die Aufgabe intern oder extern übernommen werden? Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich.

Kriterium Interner Datenschutzbeauftragter Externer Datenschutzbeauftragter
Beschäftigung Angestellter des Unternehmens Unabhängiger externer Dienstleister
Kostenstruktur Fixe Personalkosten und Schulungsaufwand Monatliche Pauschale – planbar & flexibel
Neutralität Mögliche Interessenkonflikte (z. B. IT, HR) Unabhängige Perspektive von außen
Fachwissen Je nach interner Qualifikation DSGVO-Spezialist mit laufender Fortbildung
Haftung Unternehmen trägt volle Verantwortung Haftung teilweise über Dienstleister abgesichert
Akzeptanz Oft schwierig im Kollegenkreis Klare, neutrale Rolle gegenüber Mitarbeitenden
Flexibilität Gebunden an Arbeitszeit & Verfügbarkeit Flexible Betreuung – remote oder vor Ort

Für viele kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Datenschutzbeauftragter die wirtschaftlich und organisatorisch sinnvollere Lösung – vor allem, wenn keine eigene Fachkraft dauerhaft abgestellt werden kann.

Berechnung der Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten – Schreibtisch mit Laptop, Taschenrechner und Diagrammen

Welche Kosten fallen für einen externen Datenschutzbeauftragten an?

Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich nach Unternehmensgröße, Betreuungsumfang und dem vorhandenen Dokumentationsstand. In der Regel erfolgt die Abrechnung über eine monatliche Pauschale – transparent und planbar.

Ein kleines produzierendes Gewerbe mit weniger als 20 Mitarbeitenden hat meist einen geringeren Betreuungsaufwand als eine Unternehmensgruppe im Sozialbereich mit mehreren Standorten und umfangreichen Verarbeitungstätigkeiten.

  • Mitarbeitendenzahl, Standorte und Gesellschaftsstruktur
  • Branche & Risikoprofil (z. B. Gesundheits- oder Sozialbereich)
  • Komplexität der Verarbeitungen und eingesetzten Tools
  • Reifegrad vorhandener Unterlagen (VVT, TOMs, AV, Richtlinien)
  • Häufigkeit von Anfragen oder Datenschutzvorfällen
  • Bedarf an regelmäßigen Abstimmungen oder Vor-Ort-Terminen

Für eine einfache Orientierung finden Sie hier eine kompakte Übersicht der drei Leistungspakete:

Basis-Paket

  • Ideal bis 20 Mitarbeitende
  • Kostengünstig & einfach
  • Freiwillige Bestellung des DSB
  • Faire Pauschale

Premium-Paket

  • Ideal ab 20 Mitarbeitende
  • Sicher & zuverlässig
  • Externe Bestellung des DSB
  • Monatliche Pauschale

Projekt

  • Flexibel & individuell
  • Beratung nach Aufwand
  • Oder zum Festpreis
  • Passend zur Branche & IT
→ Zu den detaillierten Paketen auf der Hauptseite

Worauf sollten Sie bei der Auswahl eines externen Datenschutzbeauftragten achten?

Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine zentrale Rolle im Unternehmen – sowohl beratend als auch überwachend. Umso wichtiger ist es, den richtigen Partner zu wählen. Fachliche Qualifikation ist dabei ebenso entscheidend wie praktische Erfahrung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

  • Nachweisbare Qualifikation: TÜV-Zertifikate, einschlägige Schulungen und kontinuierliche Weiterbildung.
  • Praxisorientierte Beratung: Lösungen, die in Ihren Unternehmensalltag passen – nicht nur Theorie.
  • Branchenkenntnis: Erfahrung in Ihrer Branche (z. B. Industrie, Agenturen, soziale Einrichtungen).
  • Erreichbarkeit & Reaktionszeit: Klare Kommunikationswege und feste Ansprechpartner.
  • Transparente Kostenstruktur: Monatliche Pauschalen oder projektbezogene Vergütung ohne versteckte Gebühren.
  • Unabhängigkeit: Keine Interessenkonflikte – objektive Beurteilung Ihrer Datenschutzpraxis.

Ein externer Datenschutzbeauftragter sollte nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern aktiv dazu beitragen, dass Datenschutz im Unternehmen verständlich, umsetzbar und effizient wird.

TÜV-Zertifikat eines Datenschutzbeauftragten – symbolisch für nachweisbare Qualifikation und geprüfte Fachkunde

Warum Ihr Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten braucht

Wenn intern Ressourcen oder spezielles Know-how fehlen, hilft ein externer Datenschutzbeauftragter, die Anforderungen aus DSGVO/BDSG rechtssicher und effizient umzusetzen – neutral, ohne Interessenkonflikte und mit klar planbaren Kosten.

  • Fehlendes Fachwissen: Gerade KMU profitieren von sofort verfügbarer Expertise.
  • Kosten & Ressourcen: Planbare Monatspauschalen statt eigener Einstellung/Weiterbildung.
  • Unabhängigkeit & Neutralität: Objektive Bewertung ohne interne Hierarchien.
  • Keine Interessenkonflikte: Funktion wird nicht mit anderen Rollen vermischt.
  • Gesetzeskonformität: Risiken früh erkennen, Bußgelder vermeiden, Nachweise sauber führen.
  • Vertrauen stärken: Professioneller Datenschutz überzeugt Kunden und Partner.
  • Entlastung des Kerngeschäfts: Teams bleiben fokussiert, Prozesse werden schlanker.
  • Aktuelles Fachwissen: Laufend up-to-date bei Recht, Urteilen und Best Practices.

Ergebnis: weniger Haftungsrisiko, mehr Transparenz und ein Datenschutz, der im Alltag wirklich funktioniert.

Externer Datenschutzbeauftragter – Investition in nachhaltige Datensicherheit

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist keine zusätzliche Ausgabe, sondern eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Durch eine professionelle Datenschutzbetreuung sichern Sie sich Rechtssicherheit, Vertrauen und Effizienz – zentrale Faktoren für nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Ob kleiner Betrieb, Agentur oder Mittelstand: Ein externer Datenschutzbeauftragter sorgt für klare Strukturen, gelebte Compliance und ein positives Unternehmensimage. Datenschutz wird damit nicht zur Pflicht, sondern zum Wettbewerbsvorteil.

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Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten

Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Aufgaben, Bestellung und Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten – von den rechtlichen Grundlagen über Kosten und Pflichten bis hin zu Vorteilen, Laufzeit und Reaktionszeiten.

In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Unabhängig von der Anzahl gilt die Pflicht auch, wenn Kerntätigkeiten eine umfangreiche Verarbeitung oder die Verarbeitung besonderer Kategorien (z. B. Gesundheitsdaten) beinhalten oder eine systematische Überwachung erfolgt.
Er berät und überwacht die Umsetzung der Datenschutzvorgaben, schult Mitarbeitende, prüft Verzeichnisse, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Auftragsverarbeitungsverträge. Zudem begleitet er Vorfälle, unterstützt bei Anfragen betroffener Personen und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden.
Der Datenschutzbeauftragte hat das Recht auf Zugang zu allen relevanten Informationen und Unterlagen. Er darf bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben keinen Weisungen unterliegen und ist zur unabhängigen Beratung und Überwachung verpflichtet. Zu seinen Pflichten gehören die Unterstützung bei der Umsetzung der Datenschutzvorgaben, die Sensibilisierung von Beschäftigten und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Ein externer Datenschutzbeauftragter eignet sich, wenn internes Know-how oder Zeit fehlen, Neutralität gewünscht ist oder Interessenkonflikte vermieden werden sollen. Ein interner Datenschutzbeauftragter passt, wenn dauerhaft Kapazität, Fachwissen und eine klare Trennung der Rollen vorhanden sind.
Ja. Externe Datenschutzbeauftragte betreuen häufig mehrere Unternehmen gleichzeitig. Dabei müssen sie gewährleisten, dass jede Betreuung sorgfältig, vertraulich und unabhängig erfolgt und keine Interessenkonflikte entstehen.
Meist in wenigen Schritten: Erstgespräch zur Bedarfsanalyse, Bestell- bzw. Benennungsschreiben, Onboarding (z. B. Verzeichnis, TOMs, AV-Verträge), anschließend laufende Betreuung im abgestimmten Turnus.
Üblicherweise erfolgt die Abrechnung über eine monatliche Pauschale – abhängig von Unternehmensgröße, Struktur, Branche und Betreuungsumfang. Orientierung bieten die Pakete (Basis, Premium, Projekt): → Zu den Paketen.
Verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bleibt das Unternehmen als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht unabhängig; operative Entscheidungen trifft das Unternehmen selbst.
In der Regel nein, da der Datenschutzbeauftragte nicht als Auftragsverarbeiter tätig ist. Stattdessen werden Bestell- bzw. Benennungsschreiben, Vertraulichkeits- und Leistungsvereinbarungen geschlossen.
Datenschutzvorfälle werden priorisiert behandelt – mit Blick auf die 72-Stunden-Frist für Meldungen an die Aufsichtsbehörde. Ziel ist eine schnelle Bewertung, Dokumentation und – falls erforderlich – Meldung und Kommunikation.
Wird trotz gesetzlicher Pflicht kein Datenschutzbeauftragter benannt, kann die Aufsichtsbehörde Bußgelder verhängen. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Zudem steigt das Risiko, Datenschutzverstöße nicht rechtzeitig zu erkennen oder zu beheben, was zusätzliche rechtliche und reputative Folgen haben kann.
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