Datenschutzbeauftragter C&S Consulting Matthias Wöstemeyer

DSGVO-konforme Website & Datenschutzerklärung – professionell geprüft

Eine rechtssichere Website ist mehr als ein Cookie-Banner und eine Datenschutzerklärung. Ich prüfe Ihre Website technisch und rechtlich auf DSGVO-Konformität, optimiere Ihr Consent-Management und sorge dafür, dass Ihre Datenschutzerklärung vollständig und verständlich ist. So vermeiden Sie Risiken, schaffen Vertrauen und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

  • Website-Check auf Datenschutz- und Sicherheitsschwachstellen
  • Cookie-Banner nach aktueller Rechtslage (TDDDG / DSGVO)
  • Datenschutzerklärung klar, vollständig und verständlich formuliert
  • Rechtssicherheit bei Analyse-Tools, Plugins & Einbindungen
Externer Datenschutzbeauftragter Matthias Wöstemeyer
Matthias Wöstemeyer

Datenschutzbeauftragter TÜV
Datenschutzauditor TÜV

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Datenschutzbeauftragter C&S Consulting Matthias Wöstemeyer

"Von der Cookie-Einbindung bis zur Datenschutzerklärung: Ich sorge dafür, dass Ihre Website den aktuellen DSGVO- und TDDDG-Anforderungen entspricht – verständlich dokumentiert und sauber umgesetzt."

Warum Website-Datenschutz so wichtig ist

Eine Website ist oft der erste Kontaktpunkt zwischen Unternehmen und Interessenten – und damit auch ein Prüfstein für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Datenschutz schafft hier Vertrauen, Rechtssicherheit und schützt vor unnötigen Risiken durch Bußgelder oder Reputationsschäden.

  • Schutz personenbezogener Daten Ihrer Besucher
  • Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern stärken
  • Abmahnungen und Bußgelder vermeiden
  • Professionelles Auftreten mit klarer Datenschutzerklärung
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach DSGVO & TDDDG
Laptop mit „Important“-Hinweis auf dem Bildschirm – Symbol für Datenschutz-Compliance und DSGVO-Prüfung von Websites
Notizblock mit Stift neben Laptop – symbolisch für die Schritte zur DSGVO-konformen Website

Wichtige Schritte zur DSGVO-konformen Website

Für eine rechtssichere Website reicht ein Cookie-Banner allein nicht aus. Entscheidend ist, dass alle Datenverarbeitungen nachvollziehbar dokumentiert und rechtlich abgesichert sind. Diese Schritte sind für die Einhaltung der DSGVO zentral:

1
Datenverarbeitung identifizieren: Welche personenbezogenen Daten verarbeitet Ihre Website? (z. B. Kontaktformulare, Analyse-Tools, Newsletter)
2
Rechtsgrundlagen prüfen: Für jede Datenverarbeitung muss eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestehen.
3
Cookie-Einwilligungen einholen: Nutzer müssen vor dem Setzen von Cookies aktiv und informiert zustimmen.
4
Datenschutzerklärung bereitstellen: Transparent, vollständig und leicht zugänglich für Besucher.
5
Sichere Verbindung (HTTPS): SSL/TLS-Verschlüsselung schützt übertragene Daten.
6
Regelmäßige Überprüfung: Technik und Rechtslage ändern sich – daher sollten Website und Banner regelmäßig geprüft werden.
Laptop mit „Important“-Hinweis auf dem Bildschirm – Symbol für Datenschutz-Compliance und DSGVO-Prüfung von Websites

Was gehört in eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO?

Eine Datenschutzerklärung muss nach Art. 13 DSGVO klar und vollständig darüber informieren, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und auf welcher Rechtsgrundlage. Zudem beschreibt sie, wer verantwortlich ist, welche Rechte Betroffene haben und an wen sie sich bei Beschwerden wenden können.

  • Verantwortlicher & Kontakt: Name/Kontaktdaten des Unternehmens; bei Bedarf Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
  • Zwecke & Rechtsgrundlagen: wofür Daten genutzt werden (z. B. Kommunikation, Vertragsabwicklung) und welche Rechtsgrundlage greift (Art. 6 DSGVO).
  • Arten personenbezogener Daten: z. B. Stamm-, Kontakt-, Nutzungs-/Log-Daten, Inhalte aus Formularen.
  • Speicherdauer: konkrete Fristen oder Kriterien für die Löschung/Archivierung.
  • Empfänger & Übermittlungen: Auftragsverarbeiter/Dritte sowie ggf. Übermittlungen in Drittländer inkl. Garantien.
  • Cookies & eingebundene Dienste: Kategorien (essentiell, Funktion, Analyse, Marketing) und Zwecke; Verweis auf das Consent-Management.
  • Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch.
  • Widerruf von Einwilligungen: Hinweis auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft.
  • Beschwerderecht: zuständige Aufsichtsbehörde und Kontaktmöglichkeiten.
  • Datensicherheit (TOMs): kurze Beschreibung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Hinweis: Der genaue Inhalt hängt von den tatsächlich eingesetzten Funktionen deiner Website ab (Formulare, Newsletter, Einbindungen, Analyse-Tools usw.). Eine Erklärung sollte deshalb individuell erstellt und regelmäßig aktualisiert werden.

Ich erstelle Ihre Datenschutzerklärung individuell – rechtssicher, verständlich und aktuell.
Lassen Sie Ihre Website jetzt professionell prüfen.

Website prüfen lassen

Externer DSB oder Generator? – Ein Vergleich

Viele Website-Betreiber stehen vor der Entscheidung, ob sie auf einen Datenschutz-Generator setzen oder einen externen Datenschutzbeauftragten beauftragen. Der Unterschied liegt vor allem in Verantwortung, Haftung und Qualität der Umsetzung:

Externer Datenschutzbeauftragter Datenschutz-Generator
Prüfung & Anpassung Individuelle Analyse der Website und datenschutzkonforme Umsetzung Standardisierte Textausgabe ohne technische Prüfung
Haftung & Verantwortung Persönliche Verantwortung und Nachweisführung gegenüber Behörden Keine Haftung – Nutzung auf eigenes Risiko
Technische Umsetzung Integration von Cookie-Bannern, Formularen und Consent-Management Nur rechtlicher Text, keine technische Umsetzung
Aktualität Laufende Anpassung an neue Urteile, TDDDG & DSGVO-Änderungen Manuelle Aktualisierung erforderlich
Beratung & Support Persönliche Betreuung, rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlung Keine Beratung oder individuelle Rücksprache möglich
Laptop mit „Important“-Hinweis auf dem Bildschirm – Symbol für Datenschutz-Compliance und DSGVO-Prüfung von Websites

Das neue TDDDG – was sich geändert hat

Seit dem 14. Mai 2024 gilt das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Dienste-Gesetz (TDDDG) und ersetzt das bisherige TTDSG. Es ist Teil des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) ablöst. Ziel ist eine Anpassung an den europäischen Digital Services Act (DSA) und damit eine klarere, einheitliche Regelung für digitale Dienste.

Für Website-Betreiber bedeutet das in erster Linie redaktionelle, aber wichtige Anpassungen in Impressum und Datenschutzerklärung:

  • Verweise im Impressum auf § 5 DDG statt § 5 TMG aktualisieren
  • Datenschutzhinweise anpassen: § 25 TDDDG ersetzt § 25 TTDSG
  • Einwilligung bleibt Pflicht für alle nicht notwendigen Cookies und Tracking-Tools
  • Anbieter müssen über die Möglichkeit zur anonymen oder pseudonymen Nutzung informieren
  • Ziel: Mehr Transparenz und einheitliche Regelung für digitale Dienste in der EU

Ich prüfe automatisch, ob Ihre Website das neue TDDDG und DDG korrekt berücksichtigt – inklusive Anpassung von Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Hinweisen.

Ablauf und Umsetzung der Datenschutz-Überprüfung Ihrer Website in 4 Schritten

Der Weg zu einer DSGVO-konformen Website erfolgt Schritt für Schritt – strukturiert, nachvollziehbar und technisch wie rechtlich abgestimmt. So erhalten Sie ein geprüftes, dokumentiertes und sicheres Ergebnis.

1

Analyse Ihrer Website

Ich prüfe Seitenstruktur, Tracking-Tools, Formulare und Hosting-Umgebung auf Datenschutz- und Sicherheitsaspekte.

2

Prüfung von Banner & Datenschutzerklärung

Cookie-Banner, Consent-Management und Datenschutzerklärung werden auf Rechtmäßigkeit und technische Umsetzung geprüft.

3

Handlungsempfehlungen & Umsetzung

Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen – auf Wunsch übernehme ich die vollständige technische und rechtliche Umsetzung.

4

Nachweis & Dokumentation

Sie erhalten einen strukturierten Nachweis über die Datenschutz-Prüfung als Dokumentation für interne und externe Zwecke.

FAQ – Häufige Fragen zum Datenschutz auf Websites

Ein Banner ist nötig, sobald nicht technisch notwendige Cookies oder ähnliche Technologien eingesetzt werden – also etwa für Statistik, Marketing oder eingebettete Inhalte. Technisch notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden.

Eine Einwilligung ist immer dann erforderlich, wenn Daten für Analyse-, Marketing- oder Trackingzwecke verarbeitet werden oder Dritte (z. B. Google, Meta) beteiligt sind. Sie muss freiwillig, informiert und eindeutig erfolgen – mit gleichwertigen Buttons für Zustimmung und Ablehnung.

Geprüft werden unter anderem Analyse- und Marketing-Tools, eingebettete Medien (z. B. YouTube, Google Maps), Webfonts, Social-Media-Plugins, Newsletter-Tools, Kontaktformulare sowie Hosting und Logfile-Verarbeitung. Auch Server-Side-Tracking oder Fingerprinting wird berücksichtigt.

Viele WordPress-Plugins laden externe Skripte oder setzen Cookies – oft ohne sichtbare Hinweise. Ich prüfe, welche Plugins datenschutzrelevant sind und ob sie über ein Consent-Management korrekt eingebunden werden müssen. Nicht genutzte oder problematische Plugins sollten entfernt werden.

Scanner erkennen auch Skripte, Fonts oder Pixel, die durch Templates, CDNs oder Tag-Manager eingebunden werden. Oft sind das Reste ungenutzter Funktionen. Ich zeige, welche Ressourcen tatsächlich aktiv sind und wie sie datenschutzkonform reduziert oder blockiert werden können.

Das Audit umfasst die technische und rechtliche Prüfung Ihrer Website, einschließlich Cookie-Banner, Datenschutzerklärung, Tracking-Tools, Hosting und Datenflüsse. Sie erhalten einen übersichtlichen Bericht mit Empfehlungen und – auf Wunsch – die komplette Umsetzung.

GA4 darf erst nach Einwilligung geladen werden. Achten Sie auf eine korrekte Einbindung über das Consent-Tool, aktivierte IP-Anonymisierung und einen gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag. Alle Hinweise gehören auch in die Datenschutzerklärung.

Eine regelmäßige Prüfung ist sinnvoll – mindestens einmal im Jahr oder bei Änderungen an Website, Tools oder Rechtsprechung. Nach Relaunches, Plugin-Updates oder neuen Einbindungen sollte immer eine Datenschutzprüfung erfolgen.

Ja, auf Wunsch übernehme ich die Abstimmung direkt mit Ihrer Agentur oder dem technischen Dienstleister. So wird die Umsetzung der Änderungen reibungslos und datenschutzkonform realisiert – ohne Mehraufwand für Sie.